Blick über den Tellerrand: Experten diskutieren über Sitzverteilung in den bayrischen Kommunalparlamenten

19.10.2017 Bei einer Anhörung im Innenausschuss des bayrischen Landtag haben zahlreiche Experten empfohlen, bei der Sitzverteilung in Kreis- und Bezirkstagen sowie Stadt- und Gemeinderäten nach Kommunalwahlen nicht zum umstrittenen Höchstzahlverfahren nach d'Hondt zurückzukehren. Das Verfahren nach d'Hondt bevorzugt große Parteien und führt häufig dazu, dass kleineren Gruppierungen ein Sitz in den Gremien versperrt bleibt, betonten Mathematik- wie Rechtsprofessoren einhellig. Sie sahen deshalb nur dann die Notwendigkeit, die bestehende Verteilungsberechnung zu verändern, wenn damit eine dem Wählerwillen näherkommende Sitzverteilung verbunden wäre.

Diese gibt es nach Aussage der Experten im Verteilungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers, das schon bei der Sitzverteilung im Bundestag oder der Zuweisung der Ausschussvorsitze im bayrischen Landtag zur Anwendung kommt. Sainte-Laguë-Schepers bildet den Wählerwillen nach Ansicht von Experten bestmöglich ab und kommt der verfassungsrechtlichen Vorgabe nach der Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen am nächsten. Dagegen spiegele das Verfahren nach d'Hondt den Wählerwillen am wenigsten wider, während Hare-Niemeyer zwar weniger verzerrend wirke, in sich aber widersprüchlich sei. Für die Bildung der Kommunalparlamente von NRW wird das Auszählverfahren Sainte-Laguë-Schepers seit 2009 angewendet.

Hintergrund des CSU-Vorstoßes war, dass 2010 auf Druck ihres damaligen Koalitionspartners FDP ein Wechsel von d'Hondt zum Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer vollzogen wurde, verbunden mit der Tendenz, dass mehr kleine Parteien und Gruppierungen in die Kommunalparlamente einzogen

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