Grüner Pfeil für Radfahrer

23.01.2019 Die Grünpfeilregelung gibt es seit 1994 im bundesdeutschen Straßenverkehr und ist ein Kind der Wiedervereinigung. In der ehemaligen DDR gab es den grünen Pfeil für den Autoverkehr bereits seit 1978. Er besagt auf dem passenden Schild, dass man trotz roter Ampel rechts abbiegen darf. Jetzt testet die Bundesanstalt für Straßenwesen in einem Pilotprojekt eine mögliche Grünpfeilregelung, die ausschließlich für den Radverkehr gedacht ist. Bundesweit wird in neun Städten u.a. den NRW Städten Düsseldorf, Köln und Münster nun projektweise eine Grünpfeilregelung geprüft, die auf den Radverkehr beschränkt ist. Das Pilotprojekt soll ermöglichen, dass Radfahrer nach vorherigem Anhalten auch bei rot abbiegen können - während Autos warten. Der grüne Pfeil ermöglicht damit einen flüssigeren Radverkehr. Der Pilotversuch kostet der Stadt Münster lediglich rund 800 Euro. Dies sind die Kosten für die Beschaffung der Verkehrszeichen und die Montage oder Demontage. Zum Jahreswechsel wurde an sieben Standorten in der Stadt dem Radverkehr testweise das Rechtsabbiegen bei Rotlicht ermöglicht.

Der Test wird bis zum Jahr 2020 laufen. Danach wird entschieden, ob der grüne Pfeil für Fahrradfahrer in ganz Deutschland erlaubt sein wird. In Belgien, Frankreich und den Niederlanden gibt es bereits ähnliche Regelungen.