Kommunale Spitzenverbände begrüßen Vorschlag für Finanzierung der Kindertagesstätten

18.7.2018. Noch immer gibt es in NRW kein neues Kinderbildungsgesetz, was eine Übergangsfinanzierung für Kitas nötig macht. Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen begrüßen nun den Vorschlag des Landes für eine Übergangsfinanzierung für das Kindergartenjahr 2019/2020. So erhielten die Träger*innen der Einrichtungen dringend benötigte Planungssicherheit, auch für die Eltern soll dies ein wichtiges Signal sein, so die kommunalen Spitzenverbände. Eine neue Übergangsfinanzierung ist unbedingt erforderlich, um die Kindergartenlandschaft zu stabilisieren. Die bisherige Übergangsfinanzierung läuft am 31. Juli 2019 aus. Die Träger*innen brauchen rechtzeitig eine Perspektive, wie es weitergeht. Komplett neu ausgerichtet werden kann die Finanzierung der Kindertagesbetreuung erst zum Kindergartenjahr 2020/2021, so die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände.

Mehr Informationen zur Übergangsfinanzierung für Kindertagesbetreuung: https://www.kommunen-in-nrw.de/index.php?id=166&np_stgb%5Bdocument%5D=28235&no_cache=1

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