Kommunalpolitik hat ein Recht auf Einsicht in Steuerakten

9.11.2017 Stadtverordnete haben Anspruch auf Einsicht in die Gewerbesteuerakten der ortsansässigen Unternehmen. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Freitag entschieden (Az.: 1 K 14162/16). Der Fraktion der Grünen im Stadtrat von Kranenburg, einer 10 000-Einwohner-Gemeinde im Kreis Kleve unweit der niederländischen Grenze, war der Einblick in die Akten der 30 größten Gewerbesteuerzahler der Kommune verwehrt worden.Der Einblick sei notwendig, um die Wirtschaftsförderung der Gemeinde zwischen Kleve und Nimwegen überprüfen und verbessern zu können. Doch die Stadtverwaltung folgte der Argumentation nicht und verweigerte die Einsicht.

 

Nach Ansicht der Verwaltung würde damit das Steuergeheimnis verletzt und die daran beteiligten Mitarbeiter der Verwaltung würden sich strafbar machen. Die Verwaltung lieferte den Grünen daher die Zahlen zum Gewerbesteueraufkommen zwar nach Branchen sortiert, aber nicht nach Unternehmen aufgeschlüsselt. Doch das stellte die grünen Kommunalpolitiker*innen nicht zufrieden. Daraufhin hatte die grüne Fraktion den Bürgermeister auf Herausgabe der gewünschten Informationen verklagt. Ohne diese Informationen habe man keine Chance, die Onlinebranche und damit die Entwicklung der Kommune zu fördern, argumentierten die Kommunalpolitiker vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht - mit Erfolg.