Mietpreisbremse ist besser als ihr Ruf, kann Wohnungsmarktproblem aber nicht lösen

05.03.2018 DIW-Studie liefert neue Erkenntnisse zur Frage, wo die Mietpreisbremse wirkt.
Die Mietpreisbremse kann in ihrer bisherigen Form nur dann wirken, wenn die Neuvertragsmieten in einer Region in den vier Jahren vor der Einführung im Durchschnitt um mindestens 3,9 Prozent pro Jahr gestiegen sind. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Hintergrund ist die konkrete Ausgestaltung der Mietpreisbremse, die derzeit in 313 von rund 11.000 Städten und Gemeinden in Deutschland gilt, in denen etwa ein Viertel der Bevölkerung lebt. Der Maßstab für die maximal zulässige Neuvertragsmiete ist die ortsübliche Vergleichsmiete, die als Durchschnittswert auf Basis abgeschlossener Mietverträge aus den vorangegangenen vier Jahren berechnet wird, zuzüglich zehn Prozent.

Dieser Spielraum zur Mieterhöhung auf Seiten der VermieterInnen sorgt dafür, dass die Regulierung rein rechnerisch erst ab der 3,9-Prozent-Schwelle greifen kann, wie die Studienautoren errechneten. Die Ergebnisse zeigen, dass es vor allem Gebiete mit einer höheren Bevölkerungsdichte und einem höheren Ausländeranteil bei gleichzeitig eher geringem Immobilienpreisniveau sind, die häufiger einer faktischen Regulierung unterworfen sind. Typischerweise handelt es sich somit eher um Innenstadtbezirke, in denen die Mietpreisbremse greift. Außenbezirke hingegen sind deutlich seltener durch die Mietpreisbremse tatsächlich berührt.

 

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