Stärkungspaktkommunen sind die Verlierer im GFG 2019

25.09.2018 Die Landesregierung NRW hat Eckpunkte für Änderungen im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) für das Jahr 2019 vorgelegt. Die Städte im Stärkungspakt insbesondere im Ruhrgebiet und dem bergischen Dreieck sehen darin eine erhebliche Benachteiligung. Eine erfolgreiche Haushaltskonsolidierung wird nicht nur gefährdet, sondern es werden auch unnötige weitere Steuererhöhungen in den betroffenen Städten verursacht. Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehört z.B. die Senkung des Soziallastenansatzes. Dies führt zu einer erhöhten Belastung für die Städte, die von einer überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit und hohen Soziallasten betroffen sind. Die Einführung einer sogenannten Unterhaltungspauschale in Höhe von 120 Mio. € für die Unterhaltung bzw. Sanierung kommunaler Infrastruktur, die mit einer stärkeren Berücksichtigung von Gemeindeflächen verteilt wird, bevorzugt flächengroße Gemeinden.

Durch den gewählten Verteilungsschlüssel (hälftig nach Einwohnern und nach Fläche) erhält Gelsenkirchen aus dieser Zuwendung etwa 1,1 Mio. € und damit geschätzt 1,2 Mio. € weniger als bei einer Verteilung über die Schlüsselzuweisungen. Die Senkung des fiktiven Hebesatzes für die Gewerbesteuer, bevorteilt Städte mit niedrigen Gewerbesteuerhebesätzen und die Änderung bei der Einwohnerveredelung stellt die besonders großen Großstädte z.B. wie Köln und Düsseldorf besser. Obwohl auch mittlere Großstädte wie Oberhausen, Gelsenkirchen oder Herne Infrastruktur und Leistungen für Nachbarstädte vorhalten.

Diese Veränderungen im GFG führen dazu, dass z.B. eine Stadt wie Oberhausen trotz Rekordsteuereinnahmen des Landes gegenüber der Haushaltsplanung für 2019 ca. 10 Millionen Euro und für 2020 ca. 18 Millionen Euro verliert. Ähnliche Entwicklungen im  Haushalt der Stadt Gelsenkirchen. Der Entwurf weist ein Defizit von 28,5 Mio. € aus. Verantwortlich dafür auch die deutlich rückläufigen Schlüsselzuweisungen. 11 Mio. € können dabei auf Parameteränderungen zurückgeführt werden.

Gewinner dieser Verschiebungen sind landesweit die kreisangehörigen Gemeinden mit einem Zuwachs von ca. 93 Mio. €. gegenüber den kreisfreien Städten mit 67,6€ Mio. geringeren Schlüsselzuweisungen. Besonders betroffen sind die ehemaligen Nothaushalskommunen im Stärkungspakt sie verlieren über den neuen Verteilungsschlüssel ca. 72,8 Mio. €.

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