Stellungnahmen

GAR befürwortet Sperrklausel von 2,5 % bei Kommunalwahlen

27.01.2016. Sollte in Nordrhein-Westfalen eine Sperrklausel von 2,5 Prozent bei Kommunalwahlen eingeführt werden? Als sachverständiger Verband hat die GAR an einer gemeinsamen Anhörung des Hauptausschusses und des Ausschusses für Kommunalpolitik des Landtages teilgenommen. Die GAR befürwortet eine moderate Sperrklausel, u. a. da ansonsten der Grundsatz der Gleichheit bei der Stimmengewichtung nicht erfüllt wird.
In Nordrhein-Westfalen wurde die Sperrklausel von fünf Prozent kurz vor den Kommunalwahlen 1999 nach 50 Jahren abgeschafft. Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen hatte die bestehende 5 %-Sperrklausel für nicht hinreichend befunden und in der Abwägung zur Gewährleistung der Wahl- und Chancengleichheit als verfassungswidrig erklärt.

Aus Sicht der GAR gibt es hinreichend gute Gründe, mit der Einführung einer 2,5% Sperrklausel die Rats- und Kreistagsarbeit in den Räten zu stabilisieren. U. a. führt das bestehende Wahlsystem ohne eine moderate Sperrklausel in großen Städten bzw. Kreisen mit größeren Räten bzw. Kreistagen dazu, dass den einzelnen Wahlstimmen für die jeweiligen Parteien eine ungleiche Gewichtung zukommt.

Je nach den jeweiligen Gegebenheiten führt das aktuelle Wahlverfahren dazu, dass größere Parteien bzw. Wahlgruppierungen im Durchschnitt deutlich mehr Stimmen benötigen, als Kleinstgruppierungen zur Erringung eines Mandats. Dies widerspricht dem Grundsatz der Gleichheit, wenn Wahlstimmen unterschiedlich viel „wert“ sind bzw. eine unterschiedliche Gewichtung haben.

Stellungnahme von GAR/SGK/KVP

Alle Stellungnahmen zur Anhörung Sperrklausel

Bericht des Landtages zur Anhörung mit zentralen Argumentationen