StGB NRW: Förderprogramm "Richtlinien Grüne Infrastruktur"

17.03.2017. Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 14.03.2017 das neue Förderprogramm „Richtlinien Grüne Infrastruktur“ in Kraft gesetzt (MinBl. NRW. 2017, S. 115 – abrufbar unter: www.mik.nrw/Gesetze/Ministerialblatt ). Gegenstand einer Förderung können unter anderem nach Ziffer 2.6 der „Richtlinien Grüne Infrastruktur“ Maßnahmen zur Verbesserung der Klima- und Umweltbedingungen im öffentlichen Raum oder im Bereich des Wohnumfeldes durch Elemente grüner Infrastrukturen oder Entsiegelung sein. Mehr dazu finden Sie unter diesem Link.