Vorgärten: Artenvielfalt und besseres Mikroklima statt Steinwüsten

19.11.2018 Der Trend ist in fast jedem Wohngebiet angekommen. Vorgärten werden zu Steinwüsten gestaltet. Doch dieser Grünflächenersatz wirkt sich negativ auf Artenvielfalt und örtliches Klima aus. Kommunen haben die Möglichkeit, mit Hilfe des Bauplanungsrechtes bepflanzte Flächen vorzuschreiben. In Heilbronn wurde dies auf Initiative der GRÜNEN Ratsfraktion umgesetzt. Steingärten wirken für die Einen modern und pflegeleicht. Doch Klimaexpert*innen warnen: Stein-Vorgärten beeinflussen das lokale Klima. Entscheiden sich mehrere Hausbesitzer*innen eines Quartiers gegen den bepflanzten Vorgarten, kommt es in Rekordsommern wie in diesem Jahr zu einer verstärkten Hitzebelastung der Umgebung. Die Baumaterialien speichern deutlich mehr Hitze als Begrünung. Schattenwurf und Verdunstung, die durch Pflanzen entstehen, fallen weg. Die Luft kühlt in der Nacht nicht richtig ab.

Dunkler versiegelter Boden kann bis zu 65 Grad heiß werden. neben der Hitzebildung in Sommern steht auch noch die schlechte Versickerung von Oberflächenwasser bei Regen. Beschattetes Gras bringt es nur auf bis zu 20 Grad. Bäume und Büsche helfen ebenso, das Mikroklima ausgeglichen zu halten.

Steingärten sind zudem auch Killer der Biodiversität in unseren Siedlungsgebieten, in den Städten und auf dem Land gleichermaßen. Sie sind unwirtlich für Insekten und Kleinlebewesen, Blühpflanzen können nicht gedeihen.

Zum Schutz von Mikroklima und Artenvielfalt beantragte die GRÜNE Stadtratsfraktion in Heilbronn, dass dort eine Satzung erlassen wird, die regelt, dass Freiflächen auch nach ökologischen Kriterien zu gestalten sind. In Heilbronn kommt § 9 Abs. 1 Nr. 20 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Anwendung. Danach können im Bebauungsplan „die Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ aus städtebaulichen Gründen festgelegt werden.

In Heilbronner Bebauungsplänen heißt es nun wie folgt:

„Außerdem wird festgesetzt, dass die nicht baulich genutzten Freiflächen der Baugrundstücke auch als unversiegelte Vegetationsflächen gärtnerisch anzulegen sind. Kies-, Schotter und ähnliche Materialschüttungen ggf. in Kombination mit darunterliegenden wasserdichten und nicht durchwurzelbaren Folien sind hierfür unzulässig. Teichfolien können nur bei der Anlage von permanent wassergefüllten Gartenteichen zugelassen werden.“

Weitere Infos zu den Vorschriften in Heilbronn zum Umgang mit Flächen: https://www.gar-bw.de/gruen-im-quarteir-statt-steinwuesten/

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