03.11.2022 Seit Mai 2022 steht fest: eine „Bettensteuer“, die als kommunale Steuer bei Hotel-/Pensionsübernachtungen fällig wird, ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass sie sowohl für private als auch geschäftliche Übernachtungen erhoben werden darf. Vorausgegangen waren jahrzehntelange gerichtliche Auseinandersetzungen. 2010 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Bettensteuer, die auch Kulturförderabgabe, Übernachtungssteuer oder Tourismusabgabe genannt wird, nur auf private Übernachtungen erhoben werden darf. Für geschäftliche Übernachtungen sei sie nicht mit der Verfassung vereinbar. Diese Einschränkung hat das Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Die Hotelwirtschaft äußerte sich erwartungsgemäß enttäuscht von dem Urteil.