Anders mobil sein

22.04.2020 Rund 23 Stunden am Tag blockieren Millionen Kraftfahrzeuge wertvollen öffentlichen Raum, der dringend für Grünareale, Aufenthalt, Nahmobilität und zur Verbesserung des Mikroklimas gebraucht würde. Diesen Raum zugunsten einer durchgrünten, begegnungs- wie bewegungsfördernden Stadt zurückzugewinnen, ist nur mit einer grundlegenden Neuorganisation und Transformation des „Parkens“ möglich. Und die Verkehrsmittel – vom Auto über den Lieferverkehr bis zum E-Scooter – sind zu integrieren. Das war die zentrale Botschaft des AGFS-Kongresses „Hauptsache Parken“ in der Messe Essen.

Die Ergebnisse des Kongresses der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW waren vielfältig. So sollen Konzepte für den Ruhenden Verkehr und den Wirtschaftsverkehr aufgrund ihrer strategischen Bedeutung für die Stadtentwicklung feste Bausteine einer jeglichen Verkehrs- und Mobilitätsentwicklungsplanung sein. Um den Raum zugunsten einer durchgrünten, begegnungs- wie bewegungsfördernden
Stadt zurückzugewinnen, ist eine Neuorganisation des Parkens im Sinne einer „Reprivatisierung“ des ruhenden Kfz-Verkehrs vonnöten. Bei Kreuzungen, Einmündungen und Querungsstellen sollen ausreichende Sichtfelder stets Vorrang vor der Maximierung des Kfz-Parkens in Straßenräumen haben. Bei - durch Fußgänger, Fahrräder, Lasten- und Leihräder sowie E-Scooter – hochfrequentierten (City-)Straßen sind unbedingt besonders gekennzeichnete, stationäre Parkierungsanlagen für Zweiräder und E-Scooter sowie eine ausreichende Anzahl von Ladezonen für den Wirtschaftsverkehr vorzusehen. Grundsätzlich ist das Parken von Verkehrsmitteln dort ausgeschlossen, wo die Verkehrsräume „Anderer“ fehlgenutzt werden. Dies betrifft in besonderer das Kfz-Parken auf Gehwegen.
Die „Neuordnung“ des Parkens, speziell die Verlagerung von Kfz-Stellplätzen, kann nicht politisch verordnet werden. In einem breiten Dialog mit Politik, Bürgerschaft, Interessengruppen bis hin zu „direkt Betroffenen“ müssen sowohl Gewinn und Mehrwert von Mobilitäts- und Lebensqualität als auch mögliche Konsequenzen vermittelt und gegebenenfalls Übergangslösungen vereinbart werden. Die neue StVO-Novellierung mit einer signifikanten Erhöhung der Bußgelder bietet eine wirkungsvolle Ahndung des „Falschparkens“.

Hier sind die Ergebnisse des AGFS-Kongresses in 7 Leitthesen:
https://www.agfs-nrw.de/fileadmin/Events-Kampagnen/AGFS-Kongress/2020/7_...
Die Vorträge der Referent*innen zum Download:
https://www.agfs-nrw.de/kongress/agfs-kongress-2020

Foto: AGFS, Andreas Endermann