Aufhebung des Gesetzes zur Stärkung des Kreistags

10.07.2018 Die Landesregierung plant das Gesetz zur Stärkung des Kreistags wieder aufzuheben und damit erst gar nicht in Kraft treten zu lassen. Im Dezember 2016 beschloss der Landtag mit den Stimmen der Abgeordneten der Fraktionen von SPD, Bündnis90/DIE GRÜNEN und FDP das Gesetz zur Stärkung des Kreistags. Das Gesetz sieht im Wesentlichen eine Stärkung der Organrechte des Kreistags ab dem Beginn der Kommunalwahlperiode 2020 vor. Im Detail ging es um die Einführung der (eingeschränkten) Allzuständigkeit des Kreistags, einem Rückholrecht bei den Geschäften der laufenden Verwaltung, die Abschaffung des Kreisausschusses und die verpflichtende Bildung eines Hauptausschusses sowie die Option zur Wahl von politischen Wahlbeamten (Beigeordneten). Damit sollten die feudal anmutenden Elemente in der Kreisordnung zu Gunsten der Einflussmöglichkeiten des Kreistags ersetzt werden und der Kreistag gegenüber der Kreisverwaltung gestärkt und an die bestehenden Kompetenzen, welche die Gemeindeordnung den Räten in kreisfreien Städten gibt, angeglichen werden.

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