Baumschutzsatzung und Naturdenkmale

22.03.2021 Der gesetzliche Baumschutz ist Sache der Kommunen. Ziel einer Baumschutzsatzung ist der Erhalt des Baumbestandes, um das Stadtbild und das Stadtklima nachhaltig zu sichern. Dieses Ziel steht im Einklang mit den Interessen der Menschen dieser Stadt. Daher lässt die Baumschutzsatzung Ausnahmen des Baumschutzes in begründeten Fällen zu. Grundsätzlich gilt aber, dass nach der genehmigten Entfernung eines Baumes eine Ersatzpflanzung als Ausgleich erfolgen soll.

"Bielefeld hatte seit 1977 eine Baumschutzsatzung. Diese wurde 2002 von der damaligenMehrheit im Stadtrat außer Kraft gesetzt. Seit 2009 gibt es zumindest wieder eine Baumerhaltungsrichtlinie (BER), die die Stadt Bielefeld und ihre kommunalen Betriebe unterzeichnet haben. Allerdings ist das nur eine Richtlinie und keine Verpflichtung." (Quelle: BUND)

Aufgrund der fehlenden Baumschutzsatzung stellt die Bielefelder Bezirksvertretung Stieghorst folgenden Antrag (03.12.2020):

Die Bezirksvertretung Stieghorst bittet die Verwaltung zu prüfen, ob und wie die Bäume in der Herderstraße schnellstmöglich als geschützter Landschaftsbestandteil oder als Naturdenkmäler ausgewiesen werden können, um so ihren Bestand zu garantieren. Das Prüfergebnis ist in der Bezirksvertretung einschließlich aller Vor- und Nachteile in der nächsten Sitzung vorzustellen.

Die Bäume in der ehemaligen Briten-Siedlung an der Herderstraße stehen nun seit Anfang 2021 unter Schutz. Nach der Allgemeinverfügung der Stadt Bielefeld dürfen größere Bäume nicht mehr gefällt werden, ansonsten droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. (Quelle: Westfalen-Blatt)

Hier geht es zur Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW.

Hier geht es zur Informationsvorlage (Antrag) "Baumschutz im Quartier Herderstraße" der Bielefelder Bezirksvertretung Stieghorst aus dem Jahr 2020.

Hier geht es zur Bielefelder Baumerhaltungsrichtlinie von 2009.

Hier geht es zur Bielefelder Baumschutzsatzung von 1999.

Hier gibt es weitere Informationen zum Thema Baumschutz aus der Landeshauptstadt Wiesbaden.

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