Bettensteuer vor neuer Renaissance?

03.11.2022 Seit Mai 2022 steht fest: eine „Bettensteuer“, die als kommunale Steuer bei Hotel-/Pensionsübernachtungen fällig wird, ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass sie sowohl für private als auch geschäftliche Übernachtungen erhoben werden darf. Vorausgegangen waren jahrzehntelange gerichtliche Auseinandersetzungen. 2010 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Bettensteuer, die auch Kulturförderabgabe, Übernachtungssteuer oder Tourismusabgabe genannt wird, nur auf private Übernachtungen erhoben werden darf. Für geschäftliche Übernachtungen sei sie nicht mit der Verfassung vereinbar. Diese Einschränkung hat das Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Die Hotelwirtschaft äußerte sich erwartungsgemäß enttäuscht von dem Urteil.

Viele Kommunen hatten sich aufgrund der gerichtlichen Auseinandersetzungen schon wieder von der Bettensteuer verabschiedet, einen Überblick bietet die Karte der DEHOGA. Nun wird sie wohl eine Renaissance erleben: Konstanz, Hannover  und Greifswald  wollen sie (wieder) einführen, Hannoversch Münden hat dies bereits beschlossen. „Erfunden“ hatte die Bettensteuer Norbert Walter-Borjans (SPD) (Ex-Stadtkämmerer von Köln, Ex- NRW-Finanzminister und Ex-SPD-Parteivorsitzender) als Antwort auf die als „Mövenpicksteuer“ bekannte Mehrwertsteuer-Entlastung der Hotelwirtschaft durch die schwarz-gelbe Bundesregierung 2009. Sie wurde 2010 in Köln als Kulturförderabgabe eingeführt. Köln will sie auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur für private Übernachtungen erheben, wobei die GRÜNEN sie gerne auf geschäftliche Übernachtungen ausgeweitet hätten . Die ca. 500.000 Euro Gesamteinnamen sollen großteils dem Kölner Karneval zu Gute kommen. Nicht nur kreisfreie Städte haben bislang eine Bettensteuer eingeführt – auch kreisangehörige Gemeinden wie die Gemeinde Hürtgenwald. Die Satzung zur Erhebung und weitere Informationen finden sich hier.

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