Corona: Gesetzentwurf für digitale Gremiensitzungen

23.06.2021 Auch die Kommunalpolitik ist vom Corona-Pandemiegeschehen beeinflußt. Die Notwendigkeit Kontakte zu reduzieren, führte zu Problemen Rats- und Ausschusssitzungen in Präsenz unter Einhaltung der notwendigen Abstands- und Hygienemaßnahmen durchzuführen. Oft wurde in größere Sitzungssäle ausgewichen oder durch Pairing-Verfahren eine Verkleinerung der Teilnehmerzahl erreicht.  Andere delegierten die Entscheidungen des Rates auf den Hauptausschuss. Im Laufe der Pandemie ist der Wunsch entstanden zumindest Ausschusssitzungen, die sehr häufig ganz entfielen, als Videokonferenz abzuhalten. So können Ansteckungen in Gremiensitzungen sicher vermieden werden und zugleich demokratische Beratungen gewährleistet werden.

Außerdem würde dies die Attraktivität des kommunalen Mandats steigern, wenn es effektiv von allen Mandatsträgern wahrgenommen werden kann. Vor diesem Hintergrund haben andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen,Schleswig-Holstein und Thüringen in der Pandemie Rechtsänderungen vorgenommen, die digitale Sitzungen in Zeiten einer Pandemie ermöglichen. In Nordrhein-Westfalen hat die grüne Landtagsfraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf, der digitale Ausschusssitzungen ermöglicht, in den Landtag eingebracht.

Stellungnahme der GAR NRW

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Alle Stellungnahmen aus der Anhörung

Das Beispiel Baden-Württemberg

Foto: Pascua Theus  / pixelio.de