Entwicklung der kommunalen Steuern

14.07.2022 Das gemeindliche Hebesatzrecht bei der Gewerbesteuer ist ein unverzichtbares Element der kommunalen Finanzautonomie. Das Hebesatzrecht sichert vielen Städten ein Mindestmaß an Einnahmenflexibilität im Haushalt und schafft ein Interessenband zwischen Kommunen und ortsansässiger Wirtschaft. Wie entwickeln sich die kommunalen Steuern wie die Gewerbesteuer und die Grundsteuer?  Auf jeden Fall nicht einheitlich. Die unterschiedlichen Hebesatzniveaus sind Ausdruck kommunaler Entscheidungen und insbesondere bestehender Haushaltszwänge vor Ort: So betrug der Gewerbesteuerhebesatz in der Landeshauptstadt Düsseldorf im Jahr 2021 beispielsweise 440 v.H. und in Köln 475 v.H., während er u.a. in der Revierstädten Oberhausen (580 v.H.), Mülheim an der Ruhr (580 v.H.), Marl (530 v.H.) oder Hagen (520 v.H.) deutlich höher lag.

Bei den 396 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen reichte die Spanne bei der Grundsteuer A von 110 Prozent (Verl im Kreis Gütersloh) bis 870 Prozent (Hürtgenwald im Kreis Düren). Den geringsten Hebesatz bei der Grundsteuer B mit 190 Prozent ebenfalls Verl (Kreis Gütersloh), den höchsten Wert verzeichnete hier mit 959 Prozent Bergneustadt (Oberbergischer Kreis). Nachbargemeinden betiteln sie als Steueroasen Monheim am Rhein (Kreis Mettmann) und Leverkusen mit jeweils 250 Prozent während die unter Konsolidierungsdruck stehende Gemeinde Inden (Kreis Düren) mit 600 Prozent den höchsten Wert aufweist.
Bundesweit lag der Schwerpunkt bei allen drei Realsteuerarten zwischen 300 und 399 Prozent. In Nordrhein-Westfalen wies dagegen die Mehrzahl der Gemeinden bei der Grundsteuer A Hebesätze zwischen 200 und 299 Prozent auf, bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer waren es zwischen 400 und
499 Prozent.

Weitere Infos:
Die „Hebesätze der Realsteuern – Ausgabe 2021
Eine interaktive Karte der Hebesätze der Realsteuern in den Gemeinden
Realsteuer-Hebesätze in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 (Gemeindeergebnisse)

Foto: Andreas Hermsdorf  / pixelio.de