Ex-Bürgermeisterin klagt auf Gleichbehandlung bei Besoldung

19.05.2021 Die Kommunalverfassungen der Bundesländer unterscheiden sich in einigen Details. So werden in NRW Bürgermeister*innen gemeinsam mit der Wahl zu den Räten für fünf Jahre gewählt. In Baden-Württemberg hingegen werden die Hauptamtlichen für acht Jahre gewählt.  
Die parteilose Astrid Siemes-Knoblich war acht Jahre lang Bürgermeisterin in der Kleinstadt Müllheim, südlich von Freiburg. In der 19tausend Einwohner*innen zählenden Gemeinde entscheidet - anders als in NRW - der Rat über die entgültige Höhe der Bezüge. Zwar gibt es wie in NRW eine Staffelung nach Größe der Gemeinde, jedoch kann der Rat zwischen zwei Eingruppierungen wählen.

Wie viel ein/e Bürgermeister*in konkret verdient, entscheidet in Baden-Württemberg zunächst der Rat. Er kann in der ersten Amtszeit zwischen einer höheren und einer niedrigeren Besoldungsstufe auswählen. Erst in der zweiten Amtszeit hat ein/e Bürgermeister*in Anspruch auf die höhere Stufe. Nach dem Ende ihrer Wahlperiode bemerkte die Bürgermeiserin, dass ihr männlicher CDU-Vorgänger und ihr männlicher SPD-Nachfolger besser besoldet wurden als sie selbst. Bei der Besoldung von Siemes-Knoblich entschied der Müllheimer Rat Ende 2011, dass sie in die untere Stufe eingruppiert wird. Dagegen wurde sowohl ihr männlicher Vorgänger als auch ihr Nachfolger sofort in die höhere Stufe eingestuft. Nun klagt sie gegen die Stadt auf Schadensersatz. Der Fall könnte zu einem Präzedenzfall des Antidiskriminierungsrechts werden. Grundlage ist das seit 2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Foto: Denise  / pixelio.de