Förderprogramm - Neue Kommunalrichtlinie

 2.11.21 Beim Förderprogramm "Neue Kommunalrichtlinie" geht es daraum, den Klimaschutz in Kommunen nach vorne zu bringen. Zum 1. Januar 2022 tritt eine novellierte Fassung der Kommunalrichtlinie in Kraft. Mit der Richtlinie unterstützt das Bundesumweltministerium kommunale Akteur*innen dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Die positiven Effekte gehen weit über den Schutz des Klimas hinaus. Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und entlasten den kommunalen Haushalt durch sinkende Energiekosten. Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an.

Ausgewählte Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie sind zum Beispiel Programminformationen, Förderregion und weitere. Das Programm läuft vom 1.1.2022 bis zum 31. 12.2027.

Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, Kitas, Schulen und einige weitere. Gefördert wird ein breites Spektrum an Maßnahmen und Themen.
Weitere Informationen  online