Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld

4.10.2018 Zehn Jahre Nationale Klimaschutzinitiative, passend zum Jubiläumsjahr geht die neue „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ des Bundesumweltministeriums (BMU) an den Start.

Die neue Kommunalrichtlinie tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Neu ist etwa, dass Betriebe ab 25 Prozent kommunaler Beteiligung jetzt antragsberechtigt sind, das Energie- und Umweltmanagement gefördert wird, das ein Klimaschutzkonzept und Personalstelle zusammen beantragt werden können und investive Klimaschutzmaßnahmen in einigen weiteren kommunalen Aufgabenfeldern gefördert werden.

Dazu gehören neue Fahrradwege, eine intelligente Verkehrssteuerung, emissionsarme Vergärungsanlagen, Sammelplätze für Grünabfälle sowie die Erhöhung der Energieeffizienz in Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen. Finanzschwache Kommunen, Bildungsträger und Sportvereine unterstützt das Bundesumweltministerium auch weiterhin mit erhöhten Zuschüssen. Neben Kommunen und kommunalen Akteuren können auch externe Dienstleister für bestimmte Förderschwerpunkte Anträge stellen.


Weitere Infos finden sich unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Foto: Cristine Lietz  / pixelio.de