Grüne im Bundestag: Mit Teilhabegesetz Kommunen entlasten

18.12.2015. Die grüne Bundestagsfraktion drängt weiter darauf, ein Bundesteilhabegesetz auf den Weg zu bringen, das einige überholte Grundsätze abschafft, die heute die Eingliederungshilfe prägen, und die Kommunen entlastet. Denn Menschen mit Behinderungen haben in Deutschland noch immer nicht die gleichen Chancen und Möglichkeiten wie Menschen ohne Behinderungen. So können sie zum Beispiel nicht immer frei über ihren Wohnort entscheiden. Wer Unterstützung braucht, findet oft nur mit Mühe die für ihn zuständige Stelle.

Viele behinderte Menschen leben am Rande der Armut – auch wenn sie gut verdienen –, denn sie müssen die Unterstützungsleistungen, die ihnen Teilhabe ermöglichen, mitfinanzieren. Das liegt daran, dass „Eingliederungshilfeleistungen“ zur Sozialhilfe gehören und die bekommen nur finanziell Bedürftige. Gleichzeitig ist die Eingliederungshilfe die größte kommunale Sozialausgabe und sie wächst dynamisch. Die Eingliederungshilfe ist hauptverantwortlich dafür, dass die sozialen Kosten die kommunalen Ausgaben immer mehr prägen und gerade strukturschwache Kommunen in die Schuldenfalle führen. Eine Bundesbeteiligung an der Eingliederungshilfe wurde deshalb zwischen Bund und Ländern schon in der letzten Legislaturperiode versprochen. Die Bundesregierung spricht auch seit Jahren von einem Teilhabegesetz inklusive einer Entlastung von fünf Milliarden Euro für die Kommunen, vorgelegt hat sie bisher nichts, so die grüne Bundestagsfraktion. Foto: Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Bundestagsfraktion.