Grüne Landtagsfraktion: Bundesverkehrswegeplan: Licht und Schatten

17.03.2016. Das Bundesverkehrsministerium hat nach Monaten der Hängepartie den Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) veröffentlicht. Aus NRW-Sicht zeigt der Entwurf Licht und Schatten. Die GRÜNE Fraktion im Landtag NRW begrüßt die Aufnahme des Rhein-Ruhr Expresses (RRX) und eine Schwerpunktsetzung auf Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen bei den Straßen. Leider sind aber andere wichtige Schienenverkehrs-Projekte wie der Ausbau des Bahnknotens Köln, die Güterstrecke Eiserner Rhein und der Ausbau Münster-Lünen nicht prioritär vorgesehen. In weiten Teilen ist der neue Verkehrswegeplan wieder der übliche „Wünsch Dir was“-Katalog von nicht notwendigen und umweltschädlichen Umgehungstraßen, die erneut im „Vordringlichen Bedarf“ stehen.

Der BVWP ist ein Regierungsprogramm. Hier ist der Referententwurf. Er ist die Grundlage für die Gesetze zum Ausbau von Straßen, Schienen und Wasserstraßen und daher von besonderer verkehrspolitischer Bedeutung. Der letzte Bundesverkehrswegeplan stammt aus dem Jahr 2003. Im Entwurf des BVWP legt die Regierung fest, welche für Personenfern- und Güterverkehr relevanten Maßnahmen an Schienenstrecken, Flüssen und Kanälen sowie Autobahnen und Bundesstraßen in den nächsten 10 bis 15 Jahren verwirklicht werden sollen.

Im neuen BVWP werden die Projekte in vier Kategorien unterteilt: „vordringlicher Bedarf E“, „vordringlicher Bedarf“, „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ und „weiterer Bedarf“. Eine wichtige Grundlage dafür sind die Bewertungen der angemeldeten Verkehrsprojekte. Diese Dossiers sollen ab dem 21. März 2016 online verfügbar sein.

Der BVWP-Entwurf muss einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen werden. Deshalb wird er öffentlich ausgelegt und staatliche Einrichtungen können ebenso wie Bürger*innen und Verbände Stellung beziehen. Diese Auslegung findet vom 21. März bis zum 2. Mai 2016 statt.

In vielen Kommunen und Regionalräten bzw. dem Regionalverband Ruhr (RVR) werden die Einzelprojekte sowie die Stellungnahmen dazu intensiv diskutiert werden. Die Bundesregierung hängt die Beteiligung und Transparenz aber nicht so hoch wie man vermuten könnte, so die GRÜNE Fraktion. Allein der straffe Zeitplan mache dies deutlich. Die Bundesregierung beschränkt sich lediglich auf das gesetzlich Vorgeschriebene. Bei den Stellungnahmen zu Einzelprojekten soll es nicht um konkrete Linienführungen, einzelne Lärmschutzmaßnahmen oder pauschale Meinungsbekundung („Wir sind dagegen“) gehen. Die Stellungnahmen müssen sich vielmehr auf den gesamtwirtschaftlichen Bedarf sowie die gesamtwirtschaftliche Folgekosten (Lärm, Flächenverbrauch), die Kostenberechnung oder Alternativenprüfungen beziehen.

Die rot-grüne NRW-Landesregierung hat 2013 bei den Anmeldungen für Schienen- und Wasserstraßenprojekte deutlich gemacht, dass für umweltfreundlichen Verkehr gerade dort ein Ausbau dringend notwendig ist. Vor allem GRÜNE haben dafür gesorgt, dass viele Straßenneubauprojekte vom Land nicht zur Überprüfung für den BVWP gemeldet wurden. Trotzdem überprüfte das Bundesverkehrsministerium viele dieser Maßnahmen und viele sind auch wieder im Entwurf enthalten. Bei der Schiene sieht es hingegen mau aus.