Grüne Landtagsfraktion NRW: EuGH-Urteil ist kein Hindernis für freies W-Lan in Kommunen


13.12.2016. Die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes vom 28. September zum EuGH-Urteil schlägt derzeit in vielen kommunalen Gremien auf. Der Städte- und Gemeindebund rät explizit davon ab, freies WLAN als Kommune in Eigenregie oder in Zusammenarbeit mit Freifunk-Vereinen anzubieten. Stattdessen empfiehlt er Kommunen, sich an kommerzielle Anbieter*innen zu wenden. Deren Angebote sind in der Regel für Kommunen eher unwirtschaftlich. Generell empfiehlt der Städte- und Gemeindebund Kommunen nur Projekte zu verfolgen, bei denen sich User*innen zuvor identifizieren müssen. Was ist von der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes zu halten? Sie gibt die Rechtslage nach dem Urteil des EuGH nur unzureichend wieder, sagt Matthi Bolte, netzpolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion NRW.

Richtig ist, dass weder das EuGH-Urteil noch das Telemediengesetz die Frage der Störerhaftung abschließend klärt. Es ist aber falsch, daraus die Konsequenz zu ziehen, eigene WLAN- und Freifunkprojekte aufzugeben. Rechtlich betrachtet stehen Kommunen auch bei Kooperationen mit Freifunk-Vereinen auf der sicheren Seite.  Bei WLANs, die in Eigenregie betrieben werden, hat sich die Rechtslage für Betreiber*innen verbessert. Der EuGH hat Haftungsansprüche gegen WLAN-Anbieter*innen wegen Urheberrechtsverletzungen in seinem Urteil ausgeschlossen, sie können nicht mehr abgemahnt werden. Möglich ist allenfalls die gerichtliche Anordnung von Zugangssicherungsverpflichtungen. Ob und inwieweit diese neue Möglichkeit aber überhaupt praktische Relevanz entfalten wird, lässt sich heute nicht absehen. Allein diese Möglichkeit ist aber kein Grund, eigene WLAN-Projekte einzustellen, so der Abgeordnete. Identifikationspflichten sind ebenfalls kritisch zu beurteilen. Erstens aus Gründen des Datenschutzes. Zweitens sind sie auch unpraktisch für User*innen. In der Praxis gefährden sie den flächendeckenden WLAN-Zugang, weil sich Nutzer*innen regelmäßig neu anmelden müssen. Fazit des netzpolitischen Sprechers: Das EuGH-Urteil ändert für Freifunk nichts, für WLANs in Eigenregie hat sich die Rechtslage leicht verbessert. Von Identifikationsverpflichtungen sollte abgesehen werden.