Gutachten zu Pop-Up Bike-Lanes

21.03.2022 Die Landtagsfraktion der Grünen hat beim Gutachterdienst des Landtags NRW ein Gutachten zu sogenannten „Pop-Up Bike-Lanes“ in Auftrag gegeben. Mit dem Gutachten sollte rechtlich geklärt werden, ob die Kommunen in NRW „Pop-Up Bike-Lanes“ – also temporäre Schutzstreifen für Radfahrer*innen durch Abgrenzung einer oder eines Teils der Fahrbahn – einrichten dürfen.

Die gute Nachricht ist: Ja, Pop-Up Bike-Lanes sind innerhalb der geltenden Straßenverkehrsordnung unter bestimmten Bedingungen zulässig und können von den Kommunen eingerichtet werden. Mit dem Gutachten ist nun eine rechtliche Klarstellung erfolgt. Es soll  als Unterstützung dienen, falls es in den Kommunen gegen Pop-Up Bike-Lanes rechtliche Einwände von Seiten der Verwaltung oder den anderen Ratsfraktionen gibt.

Zulässigkeit von „Pop-Up-Radwegen“ in nordrhein-westfälischen Kommunen

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