Hinweise zur Kommunalpolitik in Coronazeiten

05.05.2020 Das neuartige Coranavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Die mit der Epidemie einhergehenden Einschränkungen  verändern nicht nur unseren beruflichen und privaten Alltag. Auch in der Kommunalpolitik verändern sich die Prozesse. Die wesentlichen Änderungen der letzten Wochen:
Änderung der Kommunalverfassung
Der Landtag hat Mitte April  das Pandemie-Gesetz verabschiedet. Verbunden ist damit auch eine Änderungen in der Gemeindeordnung.  Entscheidungsbefugnisse des Rates können in Epedemiezeiten in einem schriftlichen Verfahren mit einer 2/3 Mehrheit des Rates auf den Hauptausschuss übertragen werden. Dazu wurde in § 60 Absatz 1 GO ein neuer Satz 2 eingefügt:
„Dasselbe gilt, wenn und solange nach Paragraph 11 IfSG-NRW eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt ist und wenn 2/3 der Mitglieder des Rates einer Delegation an den Hauptausschuss zugestimmt haben. Die Stimmabgaben erfolgen in Textform.“ Die Gesetzesänderung ist zunächst bis Ende März 2021 befristet . Somit hat der Landtag den Weg für einen Ratsbeschluss zur Delegation der Entscheidungsbefugnis des Rates auf den Hauptausschuss freigemacht. ist.
Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie

Kommunalwahlen 2020
Die Corona-bedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens wirken sich auch auf die Vorbereitung der Kommunalwahlen am 13. September 2020 aus. Wichtig das Innenministerium hält am Termin der Kommunalwahl derzeit fest. Das bedeutet die Wahlvorschläge müssen bis zum 16 Juli 2020 eingereicht werden. Aufstellungsversammlungen sind aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung vom Veranstaltungsverbot ausgenommen. Voraussetzung ist die Einhaltung der aktuell erforderlichen Schutzmaßnahmen, wie ausreichend großer Versammlungsraum, der angemessene Mindestabstand, Betreten und Verlassen nur nacheinander, Vermeidung von Gruppenbildung, Einhaltung der einschlägigen Hygieneregeln.
Info: Durchführung der Kommunalwahlen 2020 - Auswirkungen der Corona-Krise IM NRW 19.03.2020
Ergänzender Erlass vom 20-05-2020
Aktualisierter Erlass vom 02-06-2020

Gremiensitzungen in Coronazeiten
Die Ausgestaltung der Gremiensitzungen in der Kommunalpolitik unterliegt in Pandemiezeiten besonderen Einschränkungen. Unter welchen Bedingungen können Rats- und Ausschuss- oder Drittgremiensitzungen stattfinden? Grundsätzlich gilt Sitzungen auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren. Doch wie gestaltet sich das? Unter dem Vorbehalt der weiteren allgemeinen Entwicklung und eventuell neuer gesetzlicher Regelungen ist die beispielhafte Aufstellung zu verstehen.
Das Kommunalministerium NRW hat Hinweise zu aktuellen Verfahren und Vorgehensweisen im Hinblick auf die Durchführung von Sitzungen gewählter Organe in einem Erlass vom 17.04. zur Durchführung von Sitzungen gegeben. Die Hinweise beziehen sich u.a. auf Fragen der Sitzungsorganisation, des Öffentlichkeitsgrundsatzes, der Handlungsoptionen für Fraktionssitzungen und der Delegation der Entscheidungsbefugnisse während einer epidemischen Lage.
Kommunalverfassungsrechtliche Fragestellungen: Hinweise zu aktuellen Verfahren und Vorgehensweisen durch das MHKBG
Beispiel Gremiensitzung in Coronazeiten

Weitere Links:
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (CoronaBetrVO)

Bussgeldkatalog – Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der CoronaSchVO

Grundsätzlich und aktuell  die Sonderseite des Gesundheitsministeriums NRW
https://www.mags.nrw/coronavirus

Foto: günther gumhold  / pixelio.de