Kommunale Spitzenverbände reagieren kritisch auf Fahrverbote

27.11.2018 Die kommunalen Spitzenverbände reagieren kritisch auf das jüngste Urteil aus Gelsenkirchen zum Fahrverbot im Ruhrgebiet. Der Deutsche Städtetag warnt vor einem „Flickenteppich von Fahrverboten“ in den Städten, der Deutsche Städte und Gemeindebund hält das Dieselfahrverbot auf der A 40 im Ruhrgebiet für ein „verheerendes Signal“.

Nach dem Urteil zur Luftreinhaltung in Essen und Gelsenkirchen warnt der Deutsche Städtetag vor einem „Flickenteppich von Fahrverboten“ in den Städten. Der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Helmut Dedy, sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), jetzt könnten nur noch flächendeckende Maßnahmen durch die Autoindustrie helfen.

„Immer mehr Gerichtsurteile zur Luftreinhaltung zeigen: So kann es nicht weitergehen“, sagte Dedy laut RND. „Einen Flickenteppich von Fahrverboten gilt es zu vermeiden. Mit jeder Gerichtsentscheidung wächst die Verunsicherung. Die Menschen, die an belasteten Straßen wohnen oder durch die Städte fahren, brauchen Klarheit. Es muss beides gelingen: Wir müssen die Gesundheit der Bevölkerung schützen und dürfen unsere Städte nicht lahmlegen.“

Das gehe nur, wenn die Autoindustrie endlich rasch handle und den Stickoxid-Ausstoß von Euro 4- und Euro 5-Dieseln durch Hardware-Nachrüstung und Umtauschprämien deutlich reduziere – und zwar bundesweit. Spätestens nach dem aktuellen Urteil müsse jedem klar sein: „Punktuelle Lösungen sind absurd, sie bleiben Stückwerk. Wenn jetzt ein großes Stadtgebiet von Essen und Teile einer Autobahn mit Fahrverboten belegt werden, helfen Maßnahmen durch die Autohersteller nur noch, indem sie flächendeckend angeboten werden.“

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, sieht in dem aktuellen Dieselfahrverbot für wichtige Teile der Autobahn 40 im Ruhrgebiet ein "verheerendes Signal".

Durch den Umgehungsverkehr gebe es endlose Staus, die zu noch größeren Umweltbelastungen führten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Donnerstag eine Fahrverbotszone für Essen angeordnet, zu der auch die viel befahrene Autobahn 40 gehört.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte bereits im Februar nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verkündet, dass Diesel-Fahrverbote zwar grundsätzlich möglich seien, doch es sei ein Irrglauben, damit habe man eine Lösung gefunden. Das oberste Gericht habe deutlich gemacht, dass Fahrverbote nur in Frage kommen, wenn sie die einzig geeignete Maßnahme sind. Zudem müsse nach DStGB der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Denn für den überwiegenden Teil der Fahrzeuge sind Fahrverbote nicht vor dem Jahr 2019 möglich. Kurzfristig wird es ohnehin keine Fahrverbote geben, da sie nur eine von vielen möglichen Maßnahmen im Rahmen der Luftreinhaltepläne sind. 

Es gelte, auf die Stärkung des ÖPNV, Nachrüstung von Dieselbussen, digitale Verkehrsführung, Stärkung der Elektromobilität sowie beschleunigte Planung von Umgehungsstraßen zu setzen.