Kommunale Verpackungssteuer: Mehrweg stärken

02.03.2020 Als erste Stadt Deutschlands ist kürzlich Tübingen einen Schritt gegen die Wegwerf-Unkultur von Einwegverpackungen gegangen: Die dort eingeführte Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen muss zukünftig von allen Betrieben im Stadtgebiet gezahlt werden, die Einwegverpackungen ausgeben. Dazu gehören beispielweise Metzgereien, Cafés, Imbissbuden, Schnellrestaurants und Tankstellen. Die Steuer wurde auf 1,50 Euro pro Mahlzeit gedeckelt. Durch die zusätzliche Steuer können ergänzende Einnahmen zum städtischen Haushalt generiert und somit neuer Spielraum für Mehrwegsysteme gewonnen werden.

Weggeworfene Einwegverpackungen belasten die Umwelt und führen zu einer unnötigen Verschwendung von Ressourcen. Zusätzlich stellt die Entsorgung eine Belastung für die kommunalen Haushalte dar. Eine Mülltrennung im öffentlichen Raum ist jedoch praktisch nicht durchführbar. Die Einführung einer Verpackungssteuer im Sinne einer örtlichen Verbrauchssteuer kann zu Vermeidung von Einwegverpackungen, ¬ geschirr und  besteck beitragen und Anreize zur Nutzung von Mehrwegsystemen setzen.
Bereits 1998 gab es eine Initiative der Stadt Kassel, eine Besteuerung von Einweggeschirr vorzunehmen. Diese wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Blick auf das Kooperationsgebot als verfassungswidrig erklärt. Die Verminderung, Verhinderung und Beseitigung von Abfällen sei in Zusammenarbeit mit den Erzeugern anzugehen und zu lösen. Eine steuerliche Regelung hätte dem somit entgegen gestanden.
Seit dem 01. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz, das die alte Verpackungsverordnung abgelöst hat. Damit ist die ursprüngliche Konzeption des Verpackungsrechts nun dem vorrangigen Prinzip der Abfallvermeidung gewichen.
Es gibt jetzt für die Kommunen also  gute Gründe, die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer zu wagen: Das Abfallaufkommen und die zunehmende Vermüllung des Stadtbilds im öffentlichen Raum werden verringert. Der geschaffene Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen kann im folgenden Schritt dazu beitragen, ein Pfandsystem zu etablieren oder auszubauen.

Im internen Teil findet Ihr einen Musterantrag zur „Erstellung einer Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen“ der GRÜNEN Landtagsfraktion.
Tübinger Steuersatzung: hier

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