Kommunalwahlen: Einführung einer moderaten Sperrklausel

10.06.2016. Der Landtag NRW beschließt die Einführung einer moderaten Sperrklausel von 2,5 % bei Kommunalwahlen. Ziel der Verfassungsänderung ist eine konstruktivere Arbeit in kommunalen Gremien herzustellen und der weiteren Zersplitterung der Räte und Kreistage entgegenzuwirken. Mit dem Gesetz soll den aus der fortschreitenden Zersplitterung der Kommunalvertretungen ergebenden Gefährdungen der Funktionsfähigkeit der Räte und Kreistage Einhalt geboten werden. Darüber hinaus wollen die Gesetzgeber verhindern, dass kleine und kleinste Gruppierungen die Rolle von Mehrheitsbeschaffer*innen oder -verhinderer*innen einnehmen, die ihnen einen gemessen an ihrem Wahlerfolg überproportionalen Einfluss verschaffen.

Dabei soll, um etwaige Unklarheiten  zu  vermeiden  und  die  Entscheidung  angesichts  ihrer  Bedeutung  auch  nicht dem einfachen Gesetzgeber und etwaigen einfachen Mehrheiten im Landtag zu überlassen, nicht nur eine verfassungsrechtliche Ermächtigung des einfachen Gesetzgebers geschaffen werden, eine 2,5  % - Sperrklausel  durch  einfaches  Gesetz  einzuführen,  vielmehr  soll  die 2,5 % - Sperrklausel unmittelbar durch die Verfassung selbst statuiert werden.

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