Kommunen rechnen mit deutlichen Einnahmeausfällen

30.03.2020 Die kommunalen Spitzenverbände weisen darauf hin, dass die nordrhein-westfälischen Kommunen mit erheblichen Einnahmeausfällen rechnen müssen. Dies betrifft zuallererst die Gewerbesteuer, aber auch die kommunalen Anteile an den Gemeinschaftssteuern, Gebühren und Entgelte sowie das Finanzausgleichsvolumen künftiger Jahre. Diese Einnahmeausfälle werden nicht durch Einsparungen kompensiert werden können. Kurzfristig müssen Vorkehrungen getroffen werden, die die Liquidität der kommunalen Kassen absichern. Neben Kleinstunternehmern, Selbständigen und privatwirtschaftlichen Unternehmen leiden auch kommunale Unternehmen unter den Folgen der Corona-Pandemie.

Existenzbedrohlich ist es für diejenigen, die ihre Geschäftstätigkeit in den besonders betroffenen Wirtschaftsbereichen haben, wie beispielsweise Flughäfen, Messen, Veranstaltungs- und Kongresszentren, Häfen, Bäder und Kultur- sowie Weiterbildungseinrichtungen.

Für die kommunalen Unternehmen wie auch für gemeinnützige und Sozialunternehmen besteht keine Möglichkeit, die derzeit vom Bund aufgelegten oder in Planung befindlichen Hilfsprogramme in Anspruch zu nehmen. Nur gewerbliche Unternehmen sind antragsberechtigt, die mindestens 51 Prozent private Anteilseigner und eine Gewinnerzielungsabsicht haben. Problematisch wird es für die sogenannten Stärkungspaktkommunen. Den kommunalen Unternehmen sollten als Anspruchsberechtigte in den Kreis für Hilfen mit aufgenommen werden.
Zudem sollten Möglichkeiten der Kreditaufnahme bei Liquiditätsproblemen für Kommunen und Kommunale Unternehmen ermöglicht werden.

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