Kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen von Kommunen

18.10.2022 Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) ist seit 1. September 2022 in Kraft getreten. Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) seit dem 1. Oktober 2022. Diese Energiesparverordnungen enthalten erste kurz- und mittelfristige Maßnahmen zum Einsparen von Gas und Energie insgesamt für öffentliche Körperschaften, Unternehmen und Privathaushalte. Das bedeutet auch, dass auch die Kommunen ihre Energieeinsparmöglichkeiten ausschöpfen müssen. Hierzu hat der Städte- und Gemeindebund ein Papier mit Energiesparmöglichkeiten für Kommunen veröffentlicht.

Außerdem gibt es noch mehr zum Thema Energiesparverordnung:

Auf der Seite vom Städte- und Gemeindebund

Auf der Seite vom Städtetag

Und von der Expert*innenkommission Gas und Wärme:

Sicher durch den Winter: Zwischenbericht