Landesregierung NRW: Freizeitlärm-Erlass eröffnet mehr Spielräume für Kommunen

26.04.2016. Die Landesregierung hat den Freizeitlärm-Erlass geändert. Die Anzahl der zulässigen „seltenen Ereignisse“ (beispielsweise Heimat- und Schützenfeste) wird von derzeit 10 auf 18 pro Jahr erhöht. Die Überarbeitung des Erlasses wurde auf ausdrücklichen Wunsch verschiedener Kommunen vorgenommen. Der neue Erlass trägt damit dem Ausgleich zwischen dem Interesse an Freizeitgestaltung auf der einen und dem Anwohnerschutz auf der anderen Seite Rechnung. Veranstaltungen wie beispielsweise Schützenfesten können damit wie bisher durchgeführt werden, die Veranstalter*innen bekommen mehr Flexibilität.

Hier ist der Freizeitlärm-Erlasse im Wortlaut: