Landtag NRW: Neuregelungen stärken das Ehrenamt in Räten und Kreistagen

06.07.2016. Demokratie lebt vom Mitmachen – dies gilt besonders für kommunale Gremien! Um das kommunale Ehrenamt zu stärken, bringt die Grüne Landtagsfraktion zusammen mit der SPD zwei Gesetzentwürfe zur Stärkung der kommunalen Verwaltung und zur Stärkung der Kreistage ein, die einige Neuregelungen enthalten. Unter anderem werden die Regelungen zum Verdienstausfall vereinheitlicht, ebenso die Ausstattung und die Festlegung der Fraktionsmindestgröße. In Räten können sachkundige Bürger*innen zukünftig auch Mitglied im Finanz- sowie im Rechnungsprüfungsausschuss werden. Bislang war dies nur in Kreistagen möglich. Kommunen und Kreisen soll es offenstehen, ihre Vertretungen um bis zu zehn Mitglieder gegenüber der regulären gesetzlichen Größe zu verkleinern.
Künftig können Kreistage Dezernent*innen wählen, so wie dies in Kommunen auch der Fall ist. Dies stärkt die Rechte der Kreistage gegenüber den Landrätinnen und Landräten. Um den Kreisen Planungssicherheit zu geben und einen sanften Übergang zu ermöglichen, soll diese Reform erst mit Beginn der neuen Kommunalwahlperiode im Jahr 2020 in Kraft treten.

Zum Gesetzentwurf: "Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung"

Zum Gesetzentwurf: "Gesetz zur Stärkung des Kreistages"