MIK NRW: Kommunen können mehr Geld für Flüchtlingsunterbringung einplanen

23.02.2016. Die nordrhein-westfälischen Kommunen können in diesem Jahr mehr Geld in ihren Haushalten einplanen. Das Land wird einen erneut erhöhten Betrag für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen bereitstellen. "Wir rechnen damit, dass die Zahl der Flüchtlinge in den Kommunen sich zum Stichtag 1. Januar 2016 auf rund 200.000 Flüchtlinge erhöhen wird. Das sind etwa zehn Prozent mehr, als wir bisher angenommen haben. Diese Entwicklung wird sich natürlich auch auf die finanzielle Ausstattung der Kommunen auswirken", erklärt Innenminister Ralf Jäger in einer Pressemitteilung.

Bereits zum Jahresbeginn hat das Land die Gelder, die im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) an die Kommunen gegeben werden, deutlich aufgestockt. Die Leistungen stiegen von 1,37 Milliarden Euro auf rund 1,95 Milliarden Euro. Landtag und Landesregierung sind hierbei davon ausgegangen, dass sich zum 1. Januar 2016 in den NRW-Kommunen rund 181.000 Flüchtlinge aufhalten würden. Zusätzlich erstattet das Land in diesem Jahr erstmals den Kommunen auch Kosten für rund 13.600 geduldete Personen.

"Wir hatten vor Weihnachten mit den kommunalen Spitzenverbänden verabredet, die geschätzten Flüchtlingszahlen im neuen Jahr zu überprüfen und gegebenenfalls den Betrag nochmals zu erhöhen. Wir stehen zu dieser Verabredung und werden dieses Geld noch in diesem Jahr auszahlen", erläuterte Jäger den Hintergrund seines Erlasses, den er den Bezirksregierungen jetzt zugeleitet hat. Inzwischen liegen die Meldungen aus den Kommunen vor. Es wird noch einige Wochen dauern bis die Überprüfungen beendet sind und die amtliche Zahl feststeht. Der Innenminister hat die Kommunalaufsichtsbehörden aber bereits angewiesen, Haushaltsplanungen der Kommunen zu akzeptieren, wenn sie diese Erhöhung der Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz um zehn Prozent schon berücksichtigen. "Damit erhöhen wir die Planungssicherheit für die Haushalte der Kommunen", erläuterte der Innenminister.

Zur vollständigen Mitteilung des Innenministeriums