Neu im Mitgliederbereich: Öffentlichkeit von Sitzungen

13.04.2016: Wie ist bestimmt, welche Tagesordnungspunkte beispielsweise in Ratssitzungen öffentlich behandelt werden? Ein Papier, das wir im Mitgliederbereich abgelegt haben, klärt, wann Themen öffentlich behandelt werden müssen, und wann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden darf oder muss. Das Prinzip der Öffentlichkeit von Sitzungen kommunaler Vertretungsorgane ist tragender Verfahrensgrundsatz des kommunalen Verfassungsrechts. Sinn und Zweck bestehen darin, gegenüber der Allgemeinheit Publizität, Information, Kontrolle und Integration zu vermitteln bzw. zu ermöglichen.

Welche Tagesordnungspunkte müssen nicht-öffentlich beraten werden, welche dürfen überhaupt nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden?  Dadurch wird u. a. den Bürger*innen verfassungsgemäß ermöglicht, sich selbst ein direktes Bild von der Arbeit der Volksvertreter*innen verschaffen zu können, egal ob diese selbst eine Sitzung besuchen oder ob Journalist*innen Ergebnisse von Sitzungen über Medien vermitteln. Abgewogen wird dabei immer das Interesse der Öffentlichkeit, bestimmte Sachverhalte zu erfahren und Mandatsträger*innen zu kontrollieren, mit dem Vertraulichkeitsschutz bzw. dem Recht auf Datenschutz Betroffener.

Zum Mitgliederbereich (Vorherige Anmeldung über Button "Mitgliederbereich" erforderlich)