Neue Regeln für den Datenschutz im Netz

20.04.2018 Ab dem 25. Mai gilt in Deutschland die EU- Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Auch für kommunale Fraktionen ist es wichtig, sich jetzt um die Umsetzung der neuen Regelungen zu kümmern, sonst drohen im Extremfall hohe Bußgelder. Datenschutzgeneratoren helfen, eine entsprechende Erklärung auf der Webseite vorzuhalten. Idealerweise wird die Erklärung wie das Impressum als eigener Punkt auf der Homepage eingebaut, so dass sie bei jedem Seitenaufruf leicht zu finden ist.

Auch Kommunalfraktionen müssen über die bei ihnen stattfindenden Datenverarbeitungen informieren. Die Informationspflichten greifen, wenn personenbezogene Daten über natürliche Personen verarbeitet werden. Im Kern kommt es dabei darauf an, ob die Daten dazu geeignet sind, die Identität der betroffenen Person zu erfahren. Um diese Informationspflichten zu erfüllen, ist es gängige Praxis, eine sogenannte Datenschutzerklärung („Privacy Policy“) vorzuhalten, die über einen Link auf der Fraktionswebsite eingesehen werden kann. Die EU-DSGVO schlägt diese Vorgehensweise in den Erwägungsgründen jetzt auch ausdrücklich vor.
Empfohlen wird die Nutzung von Datenschutzgeneratoren, von denen auch kostenlose Versionen im Netz zu finden sind. Sie tragen dazu bei, die Risiken, die mit der Erhebung von Daten zwangsläufig einhergehen, zu vermeiden, indem beispielsweise Muster einer solchen Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt werden. Die Ausgestaltung der Datenschutzerklärung hängt davon ab, was genau auf der Homepage eingebunden ist, z.B. Facebook-Plugins (Like-Button), Google Analytics, Google AdSense, Google +1, Twitter oder Piwik.

Unter den folgenden Links finden sich zwei Generatoren zur Generierung einer passgenauen Datenschutzerklärung:

https://www.ratgeberrecht.eu/leistungen/muster-datenschutzerklaerung.html

https://dsgvo-muster-datenschutzerklaerung.dg-datenschutz.de

Ein Muster, das entsprechend angepasst werden muss, findet sich hier:

http://www.jurarat.de/muster-datenschutzerklaerung

Eine Handreichung bietet der Bundesverband:

http://gar-nrw.de/content/handreichung-eu-datenschutz-grundverordnung-2018

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