NRW-Kommunen verzeichnen einen Höchststand an Einzahlungen aus Hundesteuern

05.01.2023 Die Kommunen in NRW verbuchten in den ersten drei Quartalen 2022 einen Höchststand an Einzahlungen aus Hundesteuern. Insgesamt 104,6 Millionen Euro. Das sind 2,5 Millionen Euro bzw. 2,4 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Einzahlungen aus Hundesteuern entwickelten sich in den ersten neun Monaten 2022 in den 396 Städten und Gemeinden des Landes NRW unterschiedlich: Die höchsten Zuwächse im Vergleich zu den ersten drei Quartalen des Jahres 2021 verbuchten Köln (+209 407 Euro), Neunkirchen-Seelscheid (+101 459 Euro) und Düsseldorf (+94 486 Euro).
Die höchsten Rückgänge ermittelte das Statistische Landesamt für die Städte Velen (−124 637 Euro), Welver (−67 788 Euro) und Siegburg (−47 205 Euro).


Die Hundesteuer ist eine Kommunalsteuer. Die Gemeinden legen die Höhe dieser Steuer mittels Hundesteuersatzung nach der Zahl bzw. der Gefährlichkeit der Tiere selbst fest. Hier werden bestimmte Rassen zum Teil explizit angegeben. Die finanzielle Belastung der Hundehalter*innen ist regional sehr unterschiedlich. So verzichtet z. B. die Stadt Ahlen bei nur einem Hund ganz auf die Hundesteuer – in Moers werden nach der aktuellen Hundesteuersatzung circa 120 Euro für einen Hund fällig. Zahlbar sind die Beträge meist quartals-, halbjahres- oder jahresweise. Die Höhe der Hundesteuereinzahlungen erlaubt daher keine Rückschlüsse auf die Zahl der besteuerten Tiere.