StGB: Finanzielle Mindestausstattung der Kommunen vom Grundgesetz abgedeckt

6.1.2015. Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen – der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW sowie der Städte- und Gemeindebund NRW – haben ein rechtswissenschaftliches Gutachten zur finanziellen Ausstattung der Kommunen von Prof. Dipl.-Volkswirt Dr. jur. Klaus Lange (Universität Gießen) vorgestellt. Laut Gutachten haben die Kommunen aufgrund Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz einen Anspruch gegen das Bundesland, zu dem sie gehören, auf eine finanzielle Mindestausstattung.

Das Gutachten beschreibt umfassend die Vorgaben des Grundgesetzes für die Finanzausstattung der Städte, Gemeinden und Kreise und entwickelt daraus Änderungsvorschläge für die Landesverfassung NRW. "Die Finanzierung der Kommunen darf nicht länger den Unwägbarkeiten des Landeshaushalts ausgeliefert sein, sondern muss auf eine solide, verlässliche Grundlage gestellt werden", betonten heute der stellvertretende Geschäftsführer des Städtetages NRW, Helmut Dedy, und die Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein, Landkreistag NRW, und Dr. Bernd Jürgen Schneider, Städte- und Gemeindebund NRW. Zur Pressemitteilung.