StGB NRW: Flüchtlingsfinanzierung weiterhin unzureichend

11.05.2016. Städte und Gemeinden brauchen nach wie vor eine Erstattung der tatsächlichen Kosten, die durch die Unterbringung von Flüchtlingen entstanden sind. Dazu muss das Land rasch einen weiteren Nachtragshaushalt aufstellen. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf angesichts der anstehenden Verabschiedung des novellierten Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) durch den NRW-Landtag aufmerksam gemacht: "Sonst droht vielen Kommunen trotz massiver Sparanstrengungen das Abrutschen in ein Haushaltsdefizit".