StGB NRW: Gefahr des Scheiterns der schulischen Inklusion

02.05.2016. Zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des neuen Schulrechts bleibt der Unterricht behinderter Schülerinnen und Schüler an Regelschulen vielerorts hinter den Erwartungen zurück. Darauf hat der Städte- und Gemeindebund NRW hingewiesen. Geschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider: "Es fehlt nicht nur an hinreichender Unterstützung durch ausgebildete Sonderpädagog/innen und Schulsozialarbeiter/innen, sondern auch an räumlichen und materiellen Ressourcen."

Nun zeige sich deutlich, dass der Verzicht des Landes auf Qualitätsstandards für die Inklusion - entgegen dem Rat der Kommunalverbände - dem Prozess schade. Gute Inklusion benötige Ressourcen. "Derzeit hängt aber die Qualität der Inklusion bedauerlicherweise auch von der Finanzkraft des Schulträgers ab", monierte Schneider. Trotz der Anstrengungen der Kommunen erreichten die Förderstandards oft nicht das Niveau der Förderschulen. Den Kommunen als Schulträger fehle zum einen eine klare und einheitliche fachliche Orientierung, wie geeignete Rahmenbedingungen aussehen müssen. Vieles geschehe quasi "auf Zuruf", so Schneider.

Zudem sei zu beobachten, dass gerade Kommunen in schwieriger Haushaltslage vor Ausgaben für die schulische Inklusion zurückschreckten. Denn sie müssten damit rechnen, auf einem großen Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Schneider verwies in diesem Zusammenhang auf die Verfassungsbeschwerde gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz und die dabei vom Land vorgebrachte Argumentation: "Darin wird die Notwendigkeit oder Angemessenheit fast jeder Maßnahme in Frage gestellt, welche die klagenden Kommunen zur Unterstützung der Inklusion in den Schulen ergriffen haben".

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