StGB NRW und Deutscher Städtetag NRW zur Wohnsitzauflage

27.05.2016. Eine befristete Wohnsitzauflage für Flüchtlinge und Asylsuchende, die das Asylverfahren erfolgreich durchlaufen haben, kann von Vorteil sein für die Integration der Menschen aus anderen Kulturkreisen. Dies hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, anlässlich der Vorlage eines Integrationsgesetzes auf Bundesebene betont.

Eine solche Wohnsitzauflage würde den betreffenden Personen den Ort, an dem sie bereits ihr Asylverfahren abgewartet haben, für mehrere Jahre weiterhin als Wohnort in NRW zuweisen. "Dies gibt den Städten und Gemeinden mehr Planungssicherheit bei ihren Investitionen", machte Schneider deutlich. Der StGB NRW fordert ein begleitendes Infrastrukturprogramm, die Wohnsitzauflage solle mit einem zweiten Arbeitsmarkt flankiert werden.

Der Vorsitzende des Deutschen Städtetages NRW hatte sich bereits im April dahingehend geäußert, dass diese Residenzpflicht integrationsfördernd sei.
 

Zur vollständigen Pressemitteilung des StGB NRW.

Zum Interview mit Pit Clausen (Deutscher Städtetag NRW).