StGB NRW: Wohnungsbauentwicklung verbessern

01.06.2016. Nach aktuellen Berechnungen der NRW.BANK und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV)  entsteht alleine durch den Zuzug von Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 und dem nachfolgenden Familiennachzug ein Wohnungsneubaubedarf von 120.000 Wohnungen in NRW. Zusätzlich erfordert der demografische Wandel bzw. das Wanderungsverhalten der Bevölkerung bis zum Jahr 2020 einen Neubaubedarf von weiteren 280.000 neuen Wohnungen. Städte und Gemeinden sehen deshalb dringenden Verbesserungsbedarf bei den Instrumenten der Wohnraumentwicklung in Nordrhein-Westfalen. Der Städte- und Gemeindebund hat dazu ein Positionspapier mit kommunalen Forderungen verabschiedet.

Darin werden insbesondere die Anhebung der Ausgleichsmittel für den Wohnungsbau, die Erhöhung der Wohnraumfördermittel des Landes NRW, die steuerliche Förderung des Wohnungsneubaus, neue planungsrechtliche Instrumente sowie eine bedarfsgerechte Novellierung des Landesentwicklungsplans gefordert.

Positionspapier "Kommunale Forderungen zur Verbesserung der Wohnungsbauentwicklung" des StGB NRW