VGH: Parkgebührensatzung von Freiburg rechtmäßig

13.09.2022 Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim bestätigt die Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren. Mit der Satzung wurde die Gebühr für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen von vormals 30€ jährlich auf in der Regel 360€ im Jahr angehoben. Die Gebühr ist nach Größe der Fahrzeuge gestaffelt und sieht eine Gebührenermäßigung bzw.-befreiung für Schwerbehinderte sowie für Personen vor, die Sozialleistungen beziehen.

Geklagt hatte ein Halter eines Kraftfahrzeugs, das er in Ermangelung eines privaten Stellplatzes regelmäßig auf parkraumbewirtschafteten öffentlichen Verkehrsflächen im Quartier parkt. Er machte geltend, dass die Antragsgegnerin mit der Gebührenbemessung in rechtswidriger Weise umwelt- und sozialpolitische Ziele verfolge.
Der VGH begründet die Ablehnung damit, dass mit der Bewohnerparkgebühr neben der Kostendeckung, der besondere Vorteil ausgeglichen wird, der den Bewohner*innen von der Befreiung zur Zahlung allgemeiner Parkgebühren und der Einhaltung von Parkzeitbegrenzungen zugutekommt. Als zulässig betrachtet das Gericht auch eine Gebührenregelung mit Blick auf das staatliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG und zum Schutz von Grundrechten vor den Gefahren des Klimawandels, die den Lenkungszweck verfolgt, den Kfz-Verkehr im innerstädtischen Bereich zu reduzieren und dadurch eine Reduktion von Treibhausgasen zu bewirken.
Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar (2 S 809/22).