Umstieg auf G9: Kommunen wollen Ausgleich für Zusatzkosten

17.05.2018. Wie teuer wird der Umstieg auf die längere Gymnasialzeit? Zur Abschätzung der kommunalen Kosten bei der Umstellung auf G9 an Gymnasien haben die vom Land Nordrhein-Westfalen beauftragten Gutachter ihr Gutachten nun vorgelegt.

Der Wechsel von G8 zu G9 bedeutet einen zusätzlichen Jahrgang an den Schulen und erfordert mehr Unterrichts- und Fachräume, mehr Lehr- und Lernmedien und zusätzliches Personal.

Für die notwendige Abschätzung der Gesamtkosten stellt das Gutachten nach erster Einschätzung von Städte- und Gemeindebund NRW, Städtetag NRW und Landkreistag NRW eine grundsätzlich geeignete Gesprächsgrundlage dar. Vielerorts müssen Schulen umgebaut, erweitert oder auch neu gebaut werden. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen, dass das Gutachten über diese baulichen Kosten hinaus auch die jährlich wiederkehrenden Kosten wie Betriebs- und Instandhaltungskosten, Schülerbeförderung und Verwaltung erfasst. Allerdings ist es nicht realistisch, von einer im Jahre 2006 im Rahmen der damaligen Umstellung auf G8 entstandenen 'Raumreserve' auszugehen. Diese Kapazitäten sind angesichts des Ganztagsschulausbaus, der Inklusion und durch die zusätzliche Beschulung zugewanderter Kinder und Jugendlicher längst zusammengeschmolzen oder aufgebraucht.

Nach der gemeinsamen Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände erwarten die Kommunen, dass das Land die Mehrkosten für den Umstieg auf G9 vollständig erstattet. Die Städte, Kreise und Gemeinden als Schulträger befürworten die regional differenzierte Berechnung, die den tatsächlichen Stand vor Ort miteinbezieht. Sie lehnen einen pauschalen NRW-Ansatz entschieden ab, da dieser auf der unrealistischen Vorstellung beruhe, man könne den Ausbaubedarf bei einem Schulträger mit noch vorhandenen Kapazitäten in einer anderen Region verrechnen. Eine Kostenschätzung kann aus ihrer Sicht nur dann zu tragfähigen Ergebnissen kommen, wenn die unterschiedlichen Verhältnisse bei den einzelnen Schulträgern angemessen berücksichtigt werden, beispielsweise die Schülerzahlentwicklung, das spezifische Schulangebot vor Ort und die sehr unterschiedlichen räumlich-baulichen Situationen der Schulen.

Hier geht es zur vollständigen Stellungnahme von Städte- und Gemeindebund NRW, Städtetag NRW und Landkreistag NRW.

Foto: Marie-Lan Nguyen / Wikimedia Commons/CC BY 2.5