13.04.2016: Wie ist bestimmt, welche Tagesordnungspunkte beispielsweise in Ratssitzungen öffentlich behandelt werden? Ein Papier, das wir im Mitgliederbereich abgelegt haben, klärt, wann Themen öffentlich behandelt werden müssen, und wann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden darf oder muss. Das Prinzip der Öffentlichkeit von Sitzungen kommunaler Vertretungsorgane ist tragender Verfahrensgrundsatz des kommunalen Verfassungsrechts. Sinn und Zweck bestehen darin, gegenüber der Allgemeinheit Publizität, Information, Kontrolle und Integration zu vermitteln bzw. zu ermöglichen.