Aktuelles

Kommunalpanel 2016: Kommunen melden 136 Milliarden Euro Investitionsrückstand

27.06.2016. Der wahrgenommene Investitionsrückstand ist im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr nach Angaben der Gemeinden, Landkreise und Städte von 132 Mrd. EUR auf 136 Mrd. EUR angewachsen. Die Investitionstätigkeit blieb damit laut dem vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) für die KfW erstellten „KfW-Kommunalpanel 2016“ hinter den Erwartungen zurück. Für die meisten Kommunen waren die Finanzierungsbedingungen gut (15 bis 32 Prozent haben je nach Kreditlaufzeit eine Verbesserung festgestellt). Zudem erwirtschafteten sie in der Summe einen Finanzierungüberschuss in Höhe von 3,1 Mrd. EUR. Allerdings wachsen die Unterschiede zwischen finanzstarken und -schwachen Kommunen hinsichtlich Haushaltsausgleich, Verschuldung und Investitionen weiter.

Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 ist verfassungskonform

10.05.2016. Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster hat heute die Verfassungsbeschwerden zahlreicher Städte und Gemeinden gegen einzelne Bestimmungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012 (GFG 2012) zurückgewiesen. Die Kommunen hatten im Wesentlichen geltend gemacht: Der im GFG 2012 geregelte Finanzausgleich verletze sie in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Die im GFG 2012 festgesetzte Finanzausgleichsmasse sei insgesamt zu gering bemessen. Ferner verstoße die Verteilung der Finanzausgleichsmasse gegen das interkommunale Gleichbehandlungsgebot. Verschiedene Vorschriften führten zu einer Benachteiligung kleinerer Gemeinden des ländlichen Raums. Dies gelte insbesondere für die Bestimmungen, mit denen geregelt werde, wie die für Sozialausgaben anfallenden Kosten bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen zu berücksichtigen seien.

Grüne Landtagsfraktion: Innenausschuss hat Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes beschlossen

03.05.2016. Am letzten Donnerstag wurde im Innenausschuss des Landtags das neunte Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes für NRW beschlossen. Es wird am 11./12. Mai mit der 2. Lesung des Landtags verabschiedet. Darin geregelt werden die Ergebnisse aus der Vereinbarung zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und den Landtagsfraktionen von SPD und Grünen aus dem Dezember des letzten Jahres. Mit dem ersten Nachtragshaushalt 2016 hat das Land bereits die finanziellen Voraussetzungen geschaffen, um die Ergebnisse umzusetzen. Ein Kommunalinfo von Monika Düker, Sprecherin für Flüchtlingsfragen der Fraktion, beantwortet die wichtigsten Fragen.

Neu im Mitgliederbereich: Öffentlichkeit von Sitzungen

13.04.2016: Wie ist bestimmt, welche Tagesordnungspunkte beispielsweise in Ratssitzungen öffentlich behandelt werden? Ein Papier, das wir im Mitgliederbereich abgelegt haben, klärt, wann Themen öffentlich behandelt werden müssen, und wann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden darf oder muss. Das Prinzip der Öffentlichkeit von Sitzungen kommunaler Vertretungsorgane ist tragender Verfahrensgrundsatz des kommunalen Verfassungsrechts. Sinn und Zweck bestehen darin, gegenüber der Allgemeinheit Publizität, Information, Kontrolle und Integration zu vermitteln bzw. zu ermöglichen.

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