Aktuelles

Versiegelung verhindern: Vorgartensatzungen sind in NRW zulässig

28.01.2018 In den Kommunen nimmt die Versiegelung privater Vorgärten drastisch zu. Diese ist ökologisch und klimatisch sehr negativ zu bewerten. Kommunen in NRW dürfen örtliche Regelungen in Art einer „Vorgartensatzung“ beschließen, um diese Versiegelung einzuschränken oder gar zu verhindern. Eine Vorgartensatzung läßt die aktuelle Bauordnung NRW ausdrücklich zu. Nach § 86 BauO NRW können Kommunen örtliche Bauvorschriften u. a. über die Gestaltung, Begrünung und Bepflanzung der Gemeinschaftsanlagen, der Lagerplätze, der Stellplätze, der Standplätze für Abfallbehälter und der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke, der Campingplätze und Wochenendplätze sowie die Begrünung baulicher Anlagen erlassen. Dabei kann bestimmt werden, dass Vorgärten nicht als Stellplätze, als Abstell- oder als Lagerplatz oder als Arbeitsfläche hergerichtet oder benutzt werden dürfen.

Grüner Pfeil für Radfahrer

23.01.2019 Die Grünpfeilregelung gibt es seit 1994 im bundesdeutschen Straßenverkehr und ist ein Kind der Wiedervereinigung. In der ehemaligen DDR gab es den grünen Pfeil für den Autoverkehr bereits seit 1978. Er besagt auf dem passenden Schild, dass man trotz roter Ampel rechts abbiegen darf. Jetzt testet die Bundesanstalt für Straßenwesen in einem Pilotprojekt eine mögliche Grünpfeilregelung, die ausschließlich für den Radverkehr gedacht ist. Bundesweit wird in neun Städten u.a. den NRW Städten Düsseldorf, Köln und Münster nun projektweise eine Grünpfeilregelung geprüft, die auf den Radverkehr beschränkt ist. Das Pilotprojekt soll ermöglichen, dass Radfahrer nach vorherigem Anhalten auch bei rot abbiegen können - während Autos warten. Der grüne Pfeil ermöglicht damit einen flüssigeren Radverkehr. Der Pilotversuch kostet der Stadt Münster lediglich rund 800 Euro. Dies sind die Kosten für die Beschaffung der Verkehrszeichen und die Montage oder Demontage. Zum Jahreswechsel wurde an sieben Standorten in der Stadt dem Radverkehr testweise das Rechtsabbiegen bei Rotlicht ermöglicht.

Aufruf "Stichwahl bleibt!"

17.01.2019 Ohne große Diskussion, ohne gute Argumente, am liebsten, ohne dass die Öffentlichkeit es mitbekommt – motiviert vor allen Dingen durch das eigene Interesse: in NRW wollen CDU und FDP die Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen streichen. Die Stichwahl soll möglichst geräuschlos abgeschafft werden, ohne einen eigenen Gesetzentwurf. Die entscheidenden Sätze werden an ein laufendes Gesetzgebungsverfahren drangeklatscht. Begründet wird das Ganze mit der Behauptung, die Kosten für die Stichwahlen seien angesichts der sinkenden Wahlbeteiligung zu hoch. Soll Demokratieabbau jetzt etwa die Lösung für Wahlmüdigkeit sein und demokratische Legitimation ein reiner Kostenfaktor?! Ein überparteiliches Bündnis meint: Die Stichwahl muss bleiben! Hinter einem Bürgermeister oder einer Oberbürgermeisterin müssen mehr als 50 Prozent der Wählerinnen und Wähler stehen. Schließlich ist er oder sie auf Jahre wichtigster Repräsentant einer Stadt und Chefin der Verwaltung. Das rechtfertigt, nein, das benötigt zwingend eine besonders hohe Legitimation.

Kommunales aus dem Bundestag

10.01.2019 Britta Haßelmann, parlamentarische Geschäftsführerin und kommunalpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion im Bundestag, berichtet in ihrem aktuellen Newsletter über die letzte Sitzungswoche 2018 im Bundestag. Themen sind u. a. das destruktive Verhalten der AfD in den parlamentarischen Sitzungen und der Koalitionsstreit um die Streichung des Paragraphen 219a.

Wieder einmal versuchte die AfD, die demokratischen Parteien zu provozieren und unser Parlament verächtlich zu machen. Mit einem Geschäftsordnungsantrag wollte sie am Freitagvormittag eine frühzeitige Beendigung der Sitzungswoche herbeiführen, indem sie die Beschlussfähigkeit des Bundestages anzweifelte. Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist. Beim Hammelsprung, durch den man die Beschlussfähigkeit feststellt, nahm dann  allerdings die gesamte Fraktion der AfD selbst nicht teil. Doch die Fraktionen von Union, SPD, FDP, Linken und Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag sorgten auch ohne die AfD dafür, dass der Bundestag beschlussfähig war (mit 414 Abgeordneten) und somit die parlamentarischen Beratungen am letzten Sitzungstag fortgesetzt werden konnte.

Chancen und Teilhabe überall – Strukturschwäche bekämpfen

07.01.2018 Im September 2018 konstituierte sich die Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse". Die Erwartungen an die Kommission sind hoch, die Themenpalette ist breit, der Zeitplan ist eng. Geklärt werden müssen grundsätzliche Fragen: Was verstehen wir eigentlich unter Gleichwertigkeit? In welchen Bereichen sind starke Ungleichgewichte festzustellen und wie können sie und ihre Folgen wirkungsvoll bekämpft werden? Werden sich alle Schlussfolgerungen zu einer Gesamtstrategie verknüpfen lassen?  Die Arbeitsinhalte der Kommission verteilen sich auf sechs Arbeitsgruppen. Geleitet vom Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland herstellen und sichern zu wollen. Denn die Chancen und die Teilhabemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht davon abhängen, in welcher Stadt oder Region jemand lebt. In der Broschüre werden die vielfältigen Themen dargestellt, die aus Sicht des Deutschen Städtetages betroffen sind, wenn es um "Gleichwertige Lebensverhältnisse" geht. Es wird aufgezeigt, in welchen Politikfeldern und warum Handlungsbedarf besteht.

Buchtipp: Völkisch-autoritärer Populismus

19.12.2018 Leider hört man seit den steigenden Wahlergebnissen der AfD immer mehr von dieser noch sehr jungen Partei, die nun fast in allen Landtagen Einzug erhalten hat. Doch was beinhaltet diese Partei eigentlich und wieso geben so viele Wahlberechtigte ihr Stimme für sie? Diese und noch eine Reihe anderer Fragen werden in „Völkisch-autoritärer Populismus. Der Rechtsruck in Deutschland und die AfD“ beantwortet. In dieser Publikation gibt der Herausgeber Alexander Häusler, Sozialwissenschaftler und Rechtsextremismusexperte, zunächst selbst einen Überblick über die Entstehung und die unterschiedlichen Erscheinungsphasen der AfD. Dabei betont er den Chamäleoncharakter dieser Partei, die es ihr zum einen ermöglicht hat, die Stimmen ganz unterschiedlicher Wähler*innen für sich zu gewinnen und zum anderen ihre Einordnung innerhalb des rechten Spektrums erschwert. Um all ihren Erscheinungsformen Rechnung zu tragen, führt Häusler den Begriff des „völkisch-autoritären Populismus“ ein.

Analyse des RVR: Für bessere Mobilität im Ruhrgebiet

18.12.2018 Paris, Brüssel oder Barcelona? Von Essen aus ein Klacks. Dinslaken-Lohberg im Kreis Wesel? Vergiss es! Die Metropole Ruhr verfügt zwar über umsteigefreie Luft- und Schienenverbindungen zu nationalen und internationalen Städten und Regionen. Doch durch das Ruhrgebiet geht es nicht, ohne mehrfach Verkehrsmittel zu wechseln oder große Umwege in Kauf zu nehmen. Die Gründe für die kommunalen und regionalen Mobilitätsdefizite im Ruhrgebiet zeigt die Stärken- und Schwächenanalyse des Regionalverbands Ruhr (RVR). Auf der Faktenbasis der Analyse wird im RVR nun ein Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für das Ruhrgebiet erarbeitet. Mit zukunftsfähigen Handlungsansätzen und konkreten Pilotprojekten soll die Verkehrsstruktur verbessert werden.

OVG: Ratsfraktion erhält keine Einsicht in Gewerbesteuerakten

17.12.2018 Die Fraktion der Grünen im Rat der Gemeinde Kranenburg hat keinen Anspruch auf Einsicht in die Gewerbesteuerakten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht in Münster durch heu­te bekanntgegebenes Urteil vom 6. November 2018 entschieden und damit nicht nur das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geändert, sondern auch seine frühere gegenteilige Rechtsprechung aufgegeben.

Die Ratsfraktion hatte beantragt, Einsicht in die Gewerbesteuerakten der 30 größten Gewerbesteuerzahler der Gemeinde in den Jahren 2012, 2013 und 2014 zu erhalten. Sie wollte sie zur Erarbeitung eines Gewerbeansiedlungskonzepts nutzen. Der Bür­germeister hatte unter Hinweis auf das Steuergeheimnis eine Einsicht abgelehnt. Das OVG bestätigte die Vorgehensweise als rechtmäßig. Zur Begründung hat der 15. Senat des OVG ausgeführt: Zwar stehe Gemeinderatsfraktionen nach der Gemeindeordnung NRW grundsätzlich ein umfassendes Akteneinsichtsrecht zu, um ihre Kontrollbefugnis gegenüber der Verwaltung effektiv wahrnehmen zu können. Allerdings werde dieses Aktenein­sichtsrecht unter anderem durch das Steuergeheimnis beschränkt. Dieses stehe dem geltend gemachten Akteneinsichtsanspruch entgegen.

Mitmachen beim BarCamp Kommunaler Klimaschutz!

11.12.2018 Wie können Lastenräder Einzug in die Transportinfrastruktur einer Gemeinde halten? Wie sieht die regionale Wertschöpfungseffekte von klimafreundlichem Divestment aus? Wie können Städte verpackungsarmes Einkaufen fördern? So vielfältig wie ihre Fragen sind Klima-Aktive in den Kommunen. Das BarCamp Kommunaler Klimaschutz am 30. und 31. Januar 2019 lädt alle Klimaschützer*innen ein, in Berlin gemeinsam neue Wege zu gestalten. Vom Klimaschutzmanager bis zur Klimaaktivistin – das kommunale Engagement für den Schutz unseres Klimas ist vielfältig: Deswegen können die Teilnehmenden des BarCamps ihre eigenen thematischen Schwerpunkte während der zwei Veranstaltungstage aktiv einbringen und entscheiden, welche neuen Erfahrungen Sie machen möchten. Es gibt auch die Möglichkeit zum Austausch in entspannter Atmosphäre mit anderen Klimaschutzaktiven.

Diskussionsabend "Populismus in der Kommunalpolitik", 11.12.18

Liebe Mitstreiter*Innen gegen rechte Hetze und Rechtspopulismus in NRW,

die GAR-Grüne Alternative in den Räten NRW e.V. und die Heinrich Böll Stiftung NRW veranstalten am 11.12. in Dortmund einen Diskussionsabend zum Thema „Populismus in der Kommunalpolitik“.

Kommunale Spitzenverbände reagieren kritisch auf Fahrverbote

27.11.2018 Die kommunalen Spitzenverbände reagieren kritisch auf das jüngste Urteil aus Gelsenkirchen zum Fahrverbot im Ruhrgebiet. Der Deutsche Städtetag warnt vor einem „Flickenteppich von Fahrverboten“ in den Städten, der Deutsche Städte und Gemeindebund hält das Dieselfahrverbot auf der A 40 im Ruhrgebiet für ein „verheerendes Signal“.

Nach dem Urteil zur Luftreinhaltung in Essen und Gelsenkirchen warnt der Deutsche Städtetag vor einem „Flickenteppich von Fahrverboten“ in den Städten. Der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Helmut Dedy, sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), jetzt könnten nur noch flächendeckende Maßnahmen durch die Autoindustrie helfen.

Verkaufsoffener Sonntag - OVG gewährleistet Mindestniveau des Sonn- und Feiertagsschutzes

22.11.2018 Das Ladenöffnungsgesetz NRW muss einschränkend von den Kommunen ausgelegt werden. Das OVG Münster bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, wonach die Durchführung eines kleinen Kunsthandwerkermarkts zu St. Martin („Roisdorfer Martinimarkt“) auf dem Parkplatz eines großen Möbelmarkts in Bornheim die Öffnung der an dem Parkplatz liegenden Möbelmärkte an einem Sonntag nicht rechtfertigte. Das Gericht stellte klar, dass ein grundgesetzlich abgesichertes Mindestniveau des Sonn- und Feiertagsschutzes nur gewahrt werde, bei einer einschränkenden Auslegung der sehr weit gefassten gesetzlichen Voraussetzungen für Ladenöffnungsfreigaben an Sonn- und Feiertagen. Das stets zu wahrende Regel-Ausnahme-Verhältnis beim Sonn- und Feiertagsschutz müsse eingehalten werden. So hat jede Gemeinde im jeweiligen Einzelfall zu prüfen und zu begründen, ob die für die Ladenöffnung angeführten Gründe ausreichend gewichtig seien, um eine Ausnahme von der Arbeitsruhe am Sonntag zu rechtfertigen.

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